Zahnarzthaftung Aachen
Zahnarzthaftung
Auch zahnärztliche Behandlungen schlagen oft fehl. Der Patient muss den Behandlungsfehler beweisen. Liegt eine Zahnarzthaftung vor?
Bemängelt wird oft die unterlassene oder fehlerhafte Wurzelkanalbehandlung, fehlende oder unzureichende Aufklärung bei dem Ziehen des Weißheitszahnes oder überhaupt bei einer Zahnextraktion ect.
Die wesentliche Unzufriedenheit tritt bei Patienten aber anlässlich der prothetischen Versorgung durch den Zahnarzt auf und hier oft bei der Versorgung mit Implantaten.
Der Patient hat regelmäßig Beschwerden und will die seiner Meinung nach verpfuschte Arbeit des bisherigen Zahnarztes durch einen anderen beheben lassen. Was ist zu tun?
Neben dem Schmerzensgeld geht es auch um die Frage der Erstattung der bisher aufgelaufenden Kosten (Eigenanteil). Kann der Patient die Rückzahlung des Zahnarzthonorares verlangen, wenn der Zahnarzt mangelhaft gearbeitet hat? Wie sieht es mit den weiteren Kosten der Nachbehandlung aus?
Kanzlei: Hufelandstrasse 28 - 45147 Essen / Ruhrgebiet / NRW
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht / Zahnarztrecht und Schadenersatzrecht e-mrbl 2012-05-30 drtm-bns 2012-05-30

